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MiCAR wird Alltag: Was das für Unternehmen bedeutet
Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) gilt vollständig – und 2026 laufen die letzten nationalen Übergangsfristen für bestehende Anbieter aus. Zeit für eine nüchterne Bestandsaufnahme.
MiCAR schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rahmen für Kryptowerte: Wer Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Handelsplattformen anbietet, braucht eine Zulassung als Krypto-Dienstleister (CASP) und unterliegt laufender Aufsicht. Für Emittenten gelten Whitepaper- und Transparenzpflichten.
Liechtenstein hat mit dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz früh eigene Standards gesetzt; als EWR-Staat übernimmt es nun den europäischen Rahmen. Für Unternehmen am Standort heisst das: bewährte Rechtssicherheit, künftig mit europaweiter Wirkung der Zulassung.
Unser Rat bleibt unverändert: zuerst klären, ob ein Vorhaben überhaupt eine regulierte Dienstleistung ist – viele unternehmensinterne Anwendungen sind es nicht. Danach Pflichten, Fristen und Dokumentation sauber aufsetzen, statt nachzubessern. Wir helfen bei der Einordnung über unsere Kontaktwege.